| In Frankreich war der Besitz der Rosen einst ein Vorrecht des Adels
und der Begüterten. Wer sich das Recht dazu verschafft hatte, mußte
dem Staat alljährlich eine Steuer ("Rosensteuer") entrichten;
am Dreikönigstag (Tag der Heiligen Drei Könige) waren drei Rosenkronen fällig (am Himmelfahrtstag
ein mit Rosen gepflückter Korb, der zur Bereitung von Rosenwasser
gedacht war)
Die bräutlichen Rosenkronen hießen Chapels.
Die Brautkrone
(Kopfschmuck zur Tracht, im Schwarzwald "Schäppel" ) - im Schwarzwald
Brauchtum - scheint daher zu kommen. (Quelle: Friedrich Schnack,
Die Rose, Königin der Blumen)
Von der Erstkommunion oder Konfirmation bis zu ihrer Hochzeit durfte
ein Mädchen (Schäppel-Mädchen) an Festtagen eine Brautkrone
tragen. Nach der Konfirmation wird der "Rosenhut"
mit roten, nach der Heirat mit schwarzen Rosen getragen. An Festtagen durfte
das unverheiratete Mädchen den Schäppel (Brautkrone)
tragen. An einem Drahtgestell sind die Schmuckteile befestigt, die aus
vielen Stoffrosen, Glaskugeln, kleinen Spiegeln, Flitter, Glasperlen und
Glaskugelketten bestehen. Diese Teile waren früher sehr wertvoll,
so dass der Bauer zeigen konnte, wie reich er war.
(Quelle) |