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Dreikönigstag (6.1): Rosensteuer-Fälligkeitstag - RosenkroneIn Frankreich war der Besitz der Rosen einst ein Vorrecht des Adels und der Begüterten. Wer sich das Recht dazu verschafft hatte, mußte lt. (Schnack dem Staat bis Ende des 16. Jahrhunderts alljährlich eine Steuer (baillée des roses, "Rosensteuer") entrichten; am Dreikönigstag (Tag der Heiligen Drei Könige) waren drei Rosenkronen fällig (am Himmelfahrtstag ein mit Rosen gepflückter Korb, der zur Bereitung von Rosenwasser gedacht war). Diese bräutlichen Rosenkronen hießen Chapels.Die Brautkrone (Kopfschmuck zur Tracht, im Schwarzwald als "Schäppel" Brauchtum) - scheint daher zu kommen. Von der Erstkommunion oder Konfirmation bis zu ihrer Hochzeit durfte ein Mädchen (Schäppel-Mädchen) an Festtagen eine Brautkrone tragen. Nach der Konfirmation wird der "Rosenhut" mit roten, nach der Heirat mit schwarzen Rosen getragen. An Festtagen durfte das unverheiratete Mädchen den Schäppel (Brautkrone) tragen. An einem Drahtgestell sind die Schmuckteile befestigt, die aus vielen Stoffrosen, Glaskugeln, kleinen Spiegeln, Flitter, Glasperlen und Glaskugelketten bestehen. Diese Teile waren früher sehr wertvoll, so dass der Bauer zeigen konnte, wie reich er war. (Quelle) Zur Rose Berghäuser Weiberbraten gibt es eine Dreikönigsgeschichte zu erzählen: ![]() |
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